Wir laden Sie herzlich ein, die Ausstellung „Opfer rechter Gewalt seit 1990“ gemeinsam mit uns in Zwickau zu eröffnen.
Ausstellungseröffnung am 09. September in Zwickau
Veranstalter: Opferberatung des RAA Sachsen e.V.
http://raa-sachsen.de/newsbeitrag/items/ausstellungseroeffnung-am-09-september-in-zwickau.html
Wir laden Sie herzlich ein, die Ausstellung „Opfer rechter Gewalt seit 1990“ gemeinsam mit uns in Zwickau zu eröffnen. Die Ausstellung porträtiert 169 Menschen, die seit 1990 rechter Gewalt zum Opfer fielen. Viele wurden getötet, weil für sie im Weltbild der extremen Rechten kein Platz ist; manche, weil sie den Mut hatten, Nazi-Parolen zu widersprechen. Einige Schicksale bewegten die Öffentlichkeit, viele wurden kaum zur Kenntnis genommen, vergessen
sind die meisten. Wir wollen die Ausstellungseröffnung zum Anlass nehmen, um mit Ihnen über die gesellschaftliche Relevanz sowie unterschiedliche Formen der Gedenkarbeit zu diskutieren.
Am 09. September ab 16.00 Uhr werden in den Räumen des Zwickauer Fanprojekts e.V. (Äußere Plauensche Str. 18, 08056 Zwickau) geladene Iniatiativen über ihre Erfahrungen zum Thema Gedenken berichten. Im Anschluss folgt eine Diskussion mit Menschen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft über mögliche Formen des Gedenkens in der Stadt Zwickau.
Ab 19.00 wird die Ausstellung im Zwickauer Dom offiziell eröffnet. Wir freuen uns ganz besonders, dass wir Aiman Mazyek, Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland für die Schirmherrschaft dieser Veranstaltung gewinnen konnten, der eine Eröffnungsrede hält.
Die Journalistin Heike Kleffner wird Yavuz Narin, den Nebenklageanwalt der Familie Boulgarides, interviewen. Im Anschluss (ca. 20.15 Uhr) besteht die Möglichkeit an einer begleiteten Ausstellungsführung teilzunehmen.
Ausschlussklausel:
Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen
Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen
sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische,
nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende
Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden
behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und
diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder
von dieser zu verweisen.