Auf ihrer 4. Tagung hat die 11. Synode der EKd am 09. November 2011 in Magdeburg einen Beschluss zum Engegement gegen Rechtsextremismus gefasst. Der Beschlusstext lautet:
1. Die Synode der EKD unterstützt den Protest gegen Rechtsextremismus in unserem Land und insbesondere alle zivilgesellschaftlichen Initiativen, die sich für Demokratie und Menschenwürde einsetzen und gegen rassistische, antisemitische und rechtsextreme Einstellungen und Strukturen einstehen.
2. Die Synode bittet den Rat der EKD, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das haupt- und ehrenamtliche zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und Toleranz gegen Rechtsextremismus weiter nachhaltig und dauerhaft gefördert wird. Alles, was bürgerschaftliches Engagement behindert oder entmutigt, muss unterlassen werden. Die Synode ist daher besorgt über die Ausspähung mehrerer tausend Mobilfunkdaten von Bürgerinnen und Bürgern aus dem gesamten Bundesgebiet während der Proteste gegen die größten Neonaziaufmärsche Europas in Dresden 2011. Dabei wurden auch Daten von Seelsorgenden, Anwälten und Anwältinnen und Abgeordneten aus Bundes- und Landtagen observiert, die einem besonderen Schutz unterliegen. Die Synode teilt die Sorge der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland um die Wahrung des Seelsorgegeheimnisses.
3. Die Synode ermutigt Christinnen, Christen sowie Kirchengemeinden, sich engagiert gegen menschenfeindliche und rechtsextreme Ideologien und Aktivitäten einzusetzen. Die unabdingbare und bedingungslose Friedlichkeit aller Aktions- und Protestformen ist für Christinnen und Christen in der Nachfolge Christi unbedingte Voraussetzung für solches Handeln. Wir haben Verständnis für Menschen, die aus Gewissensgründen Neonazidemonstrationen gewaltfrei blockieren. Dies hat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mehrfach zu positiven Veränderungen in Politik und Gesellschaft geführt.
Magdeburg, den 9. November 2011
Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Katrin Göring-Eckardt
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!